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Hamburg - Sonntag, 28.08.2011

Leerverkaufs-Verbote teilweise verlängert

Vor wenigen Wochen hatten einige europäische Staaten vorübergehend die Leerverkäufe von Aktien verboten. Der Sinn und Zweck ist es gewesen, auch die massiven Spekulationen auf Euro und Euro-Anleihen einzudämmen. Jetzt haben drei Euro-Staaten eine Verlängerung des Verbotes beschlossen.

Ob man mit dem Verbot der Leerverkäufe generell den erhofften Erfolg erzielen kann, wird sich wohl erst mittelfristig zeigen. In Frankreich, Spanien und Italien dürfen Aktien jedenfalls nach wie vor bis auf Weiteres nicht leer verkauft werden. Damit wollen die drei genannten EU-Staaten weiterhin die riskanten und spekulativen Geschäfte eindämmen, mittels derer Spekulanten auf fallende Kurse von beispielsweise Bank- oder Versicherungsaktien wetten können. Das Hauptziel der Regulierungsbehörden besteht natürlich darin, durch das weitere Verbot der Leerverkäufe den zeitweilig aufgetretenen Ausverkauf einiger Aktienwerte zu beenden. Die aktuelle Verlängerung des Verbots der Leerverkäufe in Spanien, Frankreich und Italien gilt nun vorerst bis Ende September 2011. Auch in Belgien besteht das Verbot der Leerverkäufe weiterhin. Eine Verlängerung war hier nicht notwendig, da Belgien das Verbot von Anfang an zeitlich nicht befristet hatte. Vielmehr soll das Verbot aufgehoben werden, wenn es die Umstände an den Finanzmärkten wieder „erlauben“. In Deutschland gibt es nach wie vor nur ein eingeschränktes Verbot der Leerverkäufe, denn hierzulande sind ausschließlich die so genannten ungedeckten Leerverläufe verboten. Laut der BaFin gibt es derzeit in Deutschland keinen Anlass dazu, das bestehende Verbot der ungedeckten Leerverkäufe auch auf die gedeckten Leerverkäufe auszudehnen. Sicherlich kann man zu dieser Haltung eine geteilte Meinung haben, denn einen Sinn und Zweck - außer der reinen Spekulation - haben auch gedeckte Leerverkäufe nicht. Warum also hierzulande kein generelles Leerverkaufs-Verbot in Kraft tritt ist sehr fraglich.