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Hamburg - Samstag, 20.08.2011

Bringt das Verbot von Leerverkäufen etwas?

In einigen EU-Staaten sind seit kurzer Zeit Leerverkäufe, zumindest vorübergehend, verboten worden. Dadurch wird sich das Eindämmen der vielen Spekulationen am Markt erhofft, die von nicht wenigen Experten als eine Mitursache der hohen Volatilität an den Finanzmärkten und auch der schlechten Lage einiger Staaten angesehen wird. Doch was bringt das Verbot von Leerverkäufen wirklich?

Bei einem Leerverkauf, auch als Short-Sale oder als „Short gehen“ bezeichnet, verkauft der Anleger zum Beispiel Aktien, die er gar nicht im Besitz hat. Eine Verbindung zur Wirtschaft, was beim Börsenhandel die ursprüngliche Idee gewesen ist, ist bei einem solchen Short-Verkauf nicht mehr gegeben. Während der Kauf und das längerfristige Investieren in Aktien durchaus notwendig und sinnvoll ist, kann die Finanz- und Börsenwelt im Gegensatz dazu sehr gut auch ohne Leerverkäufe auskommen, die nichts als eine reine Wette darauf sind, dass die Kurs der jeweiligen Aktien in der nahen Zukunft fallen werden. Im Grunde stellt sich daher die Frage, warum Leerverkäufe nicht generell und auch zeitlich unbegrenzt verboten werden? Denn auch wer unbedingt auf fallende Kurse spekulieren möchte, der kann das auch weiterhin mit diversen anderen Instrumenten tun, wie zum Beispiel Put-Optionen oder Put-Optionsscheinen. Auch wenn das Verbot von Leerverkäufen sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung ist, so ist die Wirksamkeit umstritten. Definitiv ist es nicht ausreichend, wenn nur einige Staaten die Leerverkäufe verbieten, wie es zur Zeit der Fall ist. Warum? Angenommen in Deutschland werden Leerverkäufe von Aktien dauerhaft verboten, während sie in Österreich weiterhin erlaubt sind. Der deutsche Anleger/Spekulant, der nun weiterhin Leerverkäufe tätigen möchte, müsste nun lediglich ein Depot bei einem Online Broker aus Österreich eröffnen, was heute problemlos über das Internet möglich ist, und die Aktien dann eben an der Börse Wien statt an der Börse Frankfurt leer verkaufen. Das Einzige, was dann durch das Verbot in Deutschland erreicht worden wäre ist, dass Kapital ins Ausland fließt. Ein Verbot von Leerverkäufen kann also im Prinzip nur dann wirklich wirksam sein, wenn dieses möglichst weltweit gilt.