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Hamburg - Mittwoch, 20.04.2011

Beipackzettel verabschiedet

Seit der Finanzkrise aus dem Jahre 2008 wurde im Grunde kontinuierlich über einen besseren Schutz der Anleger vor den Risiken diverser Geldanlagen diskutiert. Seit kurzer Zeit hat der Bundesrat nun einem Gesetz zum Anlegerschutz zugestimmt.

Ein wichtiger Teil des neuen Gesetzes beschäftigt sich mit der Informationspflicht, die der Emittent des Finanzproduktes gegenüber dem Anleger hat. So wurde beschlossen, dass Anleger zukünftig zu jedem Anlageprodukt, welches mit Risiken verbunden sein kann, eine Art Beipackzettel erhalten müssen. Auf diesem Informationsblatt sollen vor allem die Risiken genannt werden, die mit der Anlage verbunden sein können. Somit soll der Anleger deutlicher als bisher erkennen können, wie sicher eine Anlageform wirklich ist. Ein weiterer Teil des Gesetzes gibt vor, dass zukünftig alle Bankberater, die sich in der Praxis auch mit der Anlageberatung beschäftigen, bei der staatlichen Aufsichtsbehörde BaFin namentlich registriert werden müssen. Fällt ein Berater dann vermehrt durch falsche oder fehlerhafte Beratungen auf, können die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden, wie zum Beispiel ein zunächst vorübergehendes Tätigkeitsverbot in der Beratung. Auch das „Problemkind“ offener Immobilienfonds ist ein Teil des neuen Gesetzes geworden. In der Vergangenheit war es nämlich in dieser Sparte häufiger dazu gekommen, dass Anleger ihre Anteile vorübergehend nicht mehr an den Fonds zurückgeben konnten. Meistens waren Liquiditätsprobleme beim Immobilienfonds die Ursache, da auch größere institutionelle Anleger bislang die Fondsanteile täglich und ohne Begrenzung zurück geben konnten. In der Zukunft soll das jedoch nur noch mit erheblichen Einschränkungen der Fall sein, denn ohne vorherige Kündigung (Frist von 12 Monaten) dürfen pro Halbjahr nur noch Immobilienfonds-Anteile im Gegenwert von maximal 30.000 Euro verkauft werden.