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Hamburg - Dienstag, 28.12.2010

Versicherungs-Check: Die Insassenunfallversicherung

Zu den nicht ganz so bekannten Autoversicherungen gehört unter anderem auch die Insassenunfallversicherung. Es handelt sich dabei um eine spezielle Unfallversicherung, die für Insassen eines Fahrzeuges abgeschlossen werden kann.

Die Insassenunfallversicherung zählt sicherlich eindeutig zu den Versicherungen, die nur für einen sehr geringen Teil aller Verbraucher sinnvoll ist. In den meisten Fällen sollte man hingegen auf diese Autoversicherung verzichten, weil das Vorhandensein oftmals schlichtweg überflüssig ist. Die Insassenunfallversicherung tritt immer dann ein, wenn die Insassen eines versicherten Fahrzeuges durch einen Unfall geschädigt wurden. Dabei kann man sich im Rahmen der Versicherung entscheiden, ob pauschal alle Sitzplätze im Fahrzeug versichert werden sollen oder ob einzelne Plätze, zum Beispiel der Beifahrersitz, besonders versichert werden sollen. Dass die Insassenunfallversicherung meistens überflüssig ist wird deutlich, wenn man sich einmal vor Augen führt, welche Ursachen ein Unfall haben kann, der zum Leistungsfall führen würde. Fall der Unfall vom Fahrer selbst oder von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, so übernimmt die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, der an den Insassen eventuell verursacht worden ist. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass viele Verbraucher ohnehin eine private Unfallversicherung nutzen, die ebenfalls in solch einem Fall die zuvor vereinbarte Leistung erbringen würde. Daher würde eine Insassenunfallversicherung in diesen Fällen eine doppelte und damit überflüssige Absicherung bedeuten. Sinnvoll kann die Insassenunfallversicherung eigentlich nur dann sein, wenn der geschädigte Insasse zum einen keine private Unfallversicherung hat, und den Schaden zum anderen selbst fahrlässig verursacht hat (zum Beispiel durch Ablenkung des Fahrers), weshalb dann die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht eintreten würde.