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Hamburg - Mittwoch, 13.10.2010

Neue Krankenversicherungsbeiträge ab 2011

Was im Grunde schon längere Zeit bekannt war wurde in der letzten Woche beschlossen: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 2011 erhöht.

Im Rahmen der Gesundheitsreform können auf den gesetzlich krankenversicherten Bürger gleich zwei Arten von Erhöhungen zukommen. Neben der bereits feststehenden Erhöhung des Beitragsatzes auf 15,5 Prozent, was bereits eine Erhöhung von 0,6 Prozent bedeutet, können die Krankenkassen ab 2011 auch Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe berechnen. Zudem wird der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung fortan auf 7,3 Prozent eingefroren, sodass zukünftig eventuell kommende Erhöhungen des Beitragsatzes alleine von den Arbeitnehmern getragen werden. Besonders hart trifft es auch wieder die freiwillig gesetzlich krankenversicherten in Form der Selbständigen, denn diese müssen ohnehin den kompletten Beitrag alleine zahlen. Somit zahlen Selbständige ab 2011 bei einem Einkommen von zum Beispiel monatlich 3.000 über 450 Euro monatlich an Krankenkassenbeiträgen.