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Hamburg - Montag, 23.08.2010 Ungedeckte Leerverkäufe verboten!
Schon seit einigen Wochen wurde darüber diskutiert, ob in Deutschland zukünftig ungedeckte Leerverkäufe verboten werden sollen. Seit Ende Juli 2010 ist dieses Verbot nun in Kraft getreten.
Bei nicht gedeckten Leerverkäufen handelt es sich um den Verlauf von Wertpapieren, in den meisten Fällen Aktien, welche der verkaufende Kunde zuvor nicht besessen hat. Erst einige Zeit nach dem Verkauf muss sich der Kunde dann mit den Aktien eindecken und die Position ausgleichen. Solche Leerverkäufe sind nun zukünftig in Deutschland nicht mehr zulässig. Weiterhin durchgeführt werden dürfen hingegen die gedeckten Leerverkäufe. Hier verkauft der Anleger zwar auch Wertpapiere, die er nicht als Eigentümer im Bestand hat, jedoch sind die Wertpapiere zumindest in Form einer vorherigen Leihe tatsächlich als Bestand vorhanden. Kritiker schreiben dem Verbot relativ wenig Chancen in der Praxis zu, da befürchtet wird, dass Trader nun einfach auf Börsenplätze außerhalb von Deutschland ausweichen werden.