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Hamburg - Donnerstag, 20.05.2010

Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen

Seit einigen Jahren nutzen einige Millionen Bundesbürger bereits die Zulagen des Staates in Form der Riester Rente. Man bekommt diese Zulagen, wenn man einen so genannten riesterfähigen Sparvertrag zum Aufbau der Altersvorsorge im privaten Bereich nutzt.

Aufgrund der sehr langen Bindungsfrist der geleisteten Sparbeiträge, mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Sparer, kündigen nicht wenige Sparer den Riester Vertrag vorzeitig. Dieses kann jedoch zu erheblichen Einbußen beim Ertrag führen. Alleine im Bereich der Lebensversicherer, die Marktführer bei den Riester Verträgen sind, gab es im letzten Jahr fast eine halbe Millionen vorzeitige Vertragskündigungen. Seit Beginn der Riester Verträge haben somit inzwischen über 15 Prozent aller Riester-Sparer ihren Vertrag vor der eigentlichen Fälligkeit aufgelöst. Vor allem wegen der recht hohen Abschlusskosten, über die nicht wenige Sparer nicht informiert worden sind, ist eine Kündigung bzw. ein Anbieterwechsel nur selten zu empfehlen. Wenn eine Kündigung also nicht zwingend erforderlich ist, dann sollte man sich zunächst genau über die „Verluste“ informieren und nicht vorschnell kündigen.