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Hamburg - Donnerstag, 01.04.2010 Streit um die Geldautomaten Gebühr entbrannt
Seit vielen Jahren müssen die Bankkunden teilweise sehr hohe Gebühren zahlen, wenn Verfügungen an Geldautomaten vorgenommen werden, die nicht zur eigenen Banken gehören. Nun soll die Gebühr für diese Fremdverfügungen gesetzlich reduziert werden.
Da Kunden in der Regel zwischen fünf und teilweise sogar bis zu 10 Euro für eine einzelnen Verfügung an einem fremden Geldautomaten zahlen müssen, hat sich nun auch die Bundesregierung eingeschaltet. Die Banken sind anscheinend grundsätzlich auch bereit zu einer Senkung der Gebühren, jedoch ist ein Streit zwischen den Volksbanken und Sparkassen auf der einen Seite, und den Großbanken auf der anderen Seite bezüglich der Höhe der Gebühren entbrannt. Die Höhe der veranschlagten Gebühr bestimmt bisher die Bank des „Abhebenden“, also bei welcher das Girokonto geführt wird. Während sich die Großbanken für eine Gebühr von zwei Euro einsetzen, möchten die Volksbanken und Sparkassen mindestens fünf Euro als Gebühr berechnen. Aus Sicht der Sparkassen und Volksbanken ist das sicherlich darum verständlich, weil diese die weitaus größte Anzahl von Geldautomaten in Deutschland zur Verfügung stellen und natürlich auch bei Fremdnutzung durch Kunden der Großbanken die Kosten tragen müssen.