Wählen Sie Ihren Vergleich:
Nachrichten
Hamburg - Montag, 15.03.2010 Beratungsprotokoll zeigt Defizite
Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Banken dazu verpflichtet, im Zuge einer Anlageberatung mit dem Kunden ein Beratungsprotokoll anzufertigen. Dort sollen die wichtigsten Inhalte des Beratungsgespräch nachvollziehbar dokumentiert werden.
Das Beratungsprotokoll soll in erster Linie ein Schritt in die Richtung sein, dass Kunden bei einer erfolgten Falschberatung auch rechtliche Möglichkeiten anhand des Protokolls als Beweis haben, um einen aus der falschen Beratung erfolgten Schaden ersetzt zu bekommen. Wie sich jetzt allerdings anhand eines Praxistests herausgestellt hat, besteht in der Praxis noch ein nicht unerheblicher Verbesserungsbedarf, was die Anwendung und auch den Inhalt des Beratungsprotokolls betrifft. Das Beratungsprotokoll muss immer dann ausgefüllt werden, wenn der Kunde eine Anlageberatung wünscht und zwar unabhängig davon, ob er „am Ende“ ein Tagesgeld, Aktien, Rentenpapiere oder Fonds kauft. Was in erster Linie bemängelt wird sind zwei Punkte. Zum einen haben die Banken bis auf wenige inhaltliche Vorgaben sehr viel Gestaltungsfreiheit, was das Beratungsprotokoll angeht. Verbraucherschützer fordern auf jeden Fall ein einheitliches Protokoll, und zwar sowohl was den Inhalt angeht als auch was die Form und Gestaltung betrifft. Zum anderen wird das Beratungsprotokoll nicht selten in sich widersprüchlich ausgefüllt. So wird zum Beispiel seitens des Beraters einerseits angegeben, dass der Kunde eine sehr sichere Form der Geldanlage wünscht, aber andererseits wird dann als Anlagetipp Aktien aufgeführt, wenn auch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Genau an dieser Stelle ist es aber die Aufgabe des Beraters, den Kunden auf diese Diskrepanz hinzuweisen und nicht nur „schweigend“ das Formular auszufüllen.