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Hamburg - Dienstag, 17.11.2009 Änderung der Banken AGB betrifft auch Kredit- und EC Karten der Kunden
Vor einiger Zeit haben die Banken ihre AGB geändert und jeder Kunde hat eine neue Version dieser geänderten AGB bekommen. Sicherlich haben etwa 99 Prozent aller Kunden diese AGB ungelesen bei Seite gelegt, aber durch die Medien wurde inzwischen bekannt, was genau sich geändert hat.
Ein Bereich betrifft zum Beispiel die missbräuchliche Verwendung von EC-Karten und von Kreditkarten. Hier gilt nun die neue Regelung, dass der Kunde, dem zum Beispiel eine Kreditkarte gestohlen wird und mit dieser Karte am Geldautomaten Bargeld verfügt wird, beweisen muss, dass der unbekannte Täter keinen Zugang zur PIN hatte. Denn nur mit PIN ist eine Verfügung am Geldautomaten möglich. Da dieser Beweis in der Praxis nahezu unmöglich erbracht werden kann, muss man nun als Kreditkarteninhaber davon ausgehen, dass man im Zweifelsfall bis zur Sperrung der Kreditkarte alle entstandenen Schäden (Verfügungen) selber tragen muss, Gleiches gilt auch für einen Schadensfall bei sämtlichen anderen Kundenkarten der Banken. Für den Kunden ist dieses definitiv eine deutliche Verschlechterung der bestehenden Bedingungen und für die Kreditkarteninhaber kann dieses zwei Konsequenzen haben: entweder man achtet noch mehr als ohnehin schon auf seine Kreditkarte und die anderen Kundenkarten, oder man steigt auf eine Prepaid Kreditkarte um, denn dann kann zumindest nur ein Schaden im Rahmen des Guthabens entstehen.