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Hamburg - Mittwoch, 04.04.2012Hundehaftpflicht: Die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung
Versicherungsexperten weisen immer wieder auf die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung hin. Sie gilt allgemein als eine der wichtigsten Policen überhaupt, denn wer einen Sach- oder gar Personenschaden bei anderen verursacht, kann unter Umständen für sein restliches Leben verschuldet sein.Oft vergessen wird dabei, dass auch Haustiere erhebliche Schäden verursachen können. Viele Tierhalter gehen irrtümlich davon aus, dass Schäden, die beispielsweise ihr Hund verursacht, über ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Obwohl es vereinzelt solche Policen gibt, lehnen die meisten Versicherungen eine solche Mithaftung für größere Tiere ab und verweisen hierfür auf einzeln erhältliche Produkte. Dies hat mit dem teilweise erheblichen Risiko zu tun, das speziell von Hunden ausgehen kann, denn hiervon hängt natürlich auch die Höhe der Versicherungsbeiträge ab. Lediglich bei kleineren Tieren ist eine Mitversicherung in der privaten Haftpflicht bisweilen üblich.
Verkehrsunfälle durch freilaufende Hunde vermeiden
Ein Hund kann sehr schnell einen Schaden bei Dritten anrichten. Dabei muss man nicht einmal vom schlimmsten Fall einer Attacke ausgehen, bei dem das Tier einen Menschen beißt und möglicherweise bleibende Gesundheitsschäden beim Opfer verursacht. Viel häufiger sind Verkehrsunfälle, die durch frei laufende Hunde verursacht werden. Schnell ist es passiert, dass ein Hund in einem unbeobachteten Moment aus dem heimischen Garten entkommt und auf die Straße läuft. Kommt es in der Folge zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschäden, kann das für den Tierhalter teuer werden.Haftpflichtversicherungsvergleich auf Hundehaftpflicht.net
Aber auch hinsichtlich der Klärung der Schuldfrage ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf http://www.hundehaftpflicht.net/hundehaftpflicht-vergleich für Hunde zu empfehlen, denn die Versicherung wehrt natürlich auch ungerechtfertigte Ansprüche gegen den Tierhalter gegebenenfalls gerichtlich ab. Denn gerade bei Unfällen mit Tierbeteiligung ist die Schuldfrage längst nicht immer so klar, wie das die Geschädigten annehmen. Von Wildunfällen ist beispielsweise bekannt, dass hier die Größe des Tiers eine entscheidende Rolle dabei spielt, ob man dem Fahrer eines Fahrzeugs zugesteht, den Aufprall mit einem Ausweichmanöver zu verhindern. Ähnliches gilt auch bei kleineren Hunden. Weicht ein Fahrer aus und verursacht auf diese Weise einen viel größeren Schaden, als bei der direkten Kollision mit dem Tier zu erwarten gewesen wäre, liegt zumindest die Möglichkeit einer Teilschuld beim Unfallgegner. Eine Hundehaftpflicht sorgt hier im Streitfall für Rechtssicherheit, weil die Versicherung natürlich die Schuldfrage und eine eventuelle Haftung ihres Versicherungsnehmers eingehend prüfen wird.Hundehaftpflicht abschließen und finanzielle Belastungen durch Unfälle vermeiden
Und auch, wenn man in seinen Hund noch so viel Vertrauen setzt: Man kann als Tierhalter einfach nicht dafür garantieren, dass das Tier nicht doch irgendwann einmal – aus welchem Grund auch immer – einen Menschen verletzt. Dabei muss es nicht einmal zu aggressivem Verhalten kommen, denn auch ein freundlich gemeintes Anspringen durch einen großen Hund kann zu Unfällen führen. Selbst der gutmütigste Hund kann einmal die Nerven verlieren, wenn er sich beispielsweise erschreckt. Verantwortungsbewusste Tierhalter sollten daher stets eine geeignete Hundehaftpflichtversicherung abschließen, damit mögliche Ansprüche von Dritten nicht zu einer langfristigen finanziellen Belastung werden.Nachrichten Archiv
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