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Restkreditversicherung

Die Restkreditversicherung als Kreditsicherheit

Es gibt eine Reihe von Kreditsicherheiten die von den Banken verlangt werden, bevor ein Kredit vergeben wird. Alle Kreditsicherheiten dienen dazu, dass vor allem die Banken das Kreditausfallrisiko senken können bzw. dass eben im Falle eines Kreditausfalls eine verwertbare Sicherheit vorhanden ist. Neben der Bürgschaft, der Abtretung von Sparguthaben oder der Grundschuld zählt unter anderem auch die Restkreditversicherung zu den Kreditsicherheiten, wobei diese Sicherheit etwas aus dem Rahmen fällt. Denn im Vergleich zu den anderen genannten Sicherheiten ist es bei der Restkreditversicherung so, dass diese zwar letztendlich auch der Bank zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient, darüber hinaus aber auch den Kreditnehmer gegen bestimmte Risiken absichert. Und zwar handelt es sich bei diesen Risiken vor allem um den Eintritt von Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und auch der Tod des Versicherten ist bei dieser Kreditversicherung als Risiko versichert. Sollte eines der versicherten Ereignisse eintreten, dann übernimmt in diesem Fall die Restkreditversicherung die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Die Versicherung wird in zwei Varianten angeboten, und zwar zum einen als Restkreditversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme und zum anderen als Restkreditversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich dann an der noch vorhandenen Restschuld orientiert.

Die Restschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme

Die Restschuldversicherung ist im Prinzip das Gleiche wie eine Restkreditversicherung. Insofern dient die Restschuldversicherung der Absicherung von Krediten und sie soll vor allem dafür sorgen, dass die Kreditraten auch dann vom Kreditnehmer noch weiter gezahlt werden können, wenn dessen Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit, in Folge eines Unfalls/Krankheit oder aufgrund von Erwerbsunfähigkeit weggefallen ist. Die Restschuldversicherung gibt es einerseits mit stetig gleich bleibender Versicherungssumme, die dann dem Darlehensbetrag entspricht. Etwas günstiger ist andererseits die Restschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme, die auch dem eigentlichen Kern der Restkreditversicherung entspricht, nämlich die noch vorhandene Restschuld abzusichern. Bei der Restkreditversicherung mit fallender Versicherungssumme passt sich die Versicherungssumme stets an die restliche Darlehensschuld an. Wurde beispielsweise ein Darlehen über einen Betrag von 10.000 Euro aufgenommen, von dem nach einem Jahr bereits 2.000 Euro getilgt sind, so beläuft sich dann die aktuelle Versicherungssumme noch auf 8.000 Euro. Im Leistungsfall wird entweder die Tilgung der Restschuld seitens des Versicherers in einer Summe übernommen oder es werden wie bisher monatlich die Kreditraten gezahlt.

Die Restkreditversicherung und Tipps für den Kreditnehmer

Da manche Banken, vor allen Dingen auch andere Kreditgeber wie Autohäuser oder Warenhäuser, die Kreditvergabe oder eine Ratenzahlungsvereinbarung an den Abschluss einer Restkreditversicherung knüpfen, kommen manche Kreditnehmer kaum um diese leider recht teure Versicherung herum. Generell sollte man daher stets versuchen, den Abschluss einer Restkreditversicherung möglichst zu vermeiden. Das ist zum Beispiel möglich, indem man dem Kreditgeber andere gleichwertige Sicherheiten anbietet, zum Beispiel eine Abtretung von Forderungen oder die Verpfändung von Sparguthaben. Ferner sollte man bedenken, dass die Restkreditversicherung vor allem zwei Risiken absichert, nämlich den Tod des Kreditnehmers und dessen mögliche Berufsunfähigkeit. Beide Risiken hat man jedoch oftmals bereits anderweitig abgesichert, nämlich im Zuge einer Risikolebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Restkreditversicherung wäre in so einem Fall also schlichtweg überflüssig. Besteht jedoch noch kein Schutz gegen die genannten Risiken, ist der Abschluss der Restschuldversicherung durchaus als sinnvoll zu bezeichnen.

Ist die Restkreditversicherung sinnvoll?

Als unbestritten als sinnvoll kann die Restkreditversicherung auf jeden Fall für die Banken als Kreditgeber bezeichnet werden. Denn die Bank kann aufgrund dieser abgeschlossenen Versicherung davon ausgehen, dass der vergebene Kredit auch bei Tod oder Berufsunfähigkeit des Kreditnehmer getilgt wird, nämlich durch die Restkreditversicherung. Ob die Restkreditversicherung jedoch auch für den Kreditnehmer sinnvoll ist hängt vor allem davon ab, ob dieser bereits anderweitig gegen verschiedene Risiken abgesichert ist. Besitzt der Kreditnehmer zum Beispiel schon eine Lebensversicherung oder eine Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit, dann sind diese auch von der Kreditversicherung abgedeckten Risiken bereits versichert. Ist dieses nicht der Fall und bewegt sich der Kredit im Rahmen von mehren tausend Euro aufwärts, kann der Abschluss der Restschuldversicherung hingegen trotz einer recht hohen Versicherungsprämie Sinn machen.