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Geldanlage Lexikon
Vorzugsaktie
Aktien kann man nach unterschiedlichen Merkmalen unterscheiden, zum Beispiel auch nach Art und Umfang der Rechte, welche die Aktien verbriefen. In dieser Hinsicht unterscheidet man zwischen den so bezeichneten Stammaktien und den Vorzugsaktien. Bei den Stammaktien handelt es sich praktisch um die „normalen“ Aktien, die eine Aktiengesellschaft ausgibt. Der Inhaber der Stammaktien ist sowohl berechtigt auf der Hauptversammlung sein Stimmrecht auszuüben als auch eine Dividende zu erhalten, falls die AG eine solche ausschüttet. Vorzugsaktien sind hingegen fast immer von dem Stimmrecht des Aktionärs ausgeschlossen. Um diesen Nachteil gegenüber den Stammaktien auszugleichen weisen die Vorzugsaktien besondere Rechte auf. Meistens besteht ein Sonderrecht darin, dass die Inhaber von Vorzugsaktien eine höhere Dividende als die Inhaber der Stammaktien bekommen. So könnte die AG zum Beispiel eine generelle Dividende von zwei Euro pro Aktie beschließen und zudem einen Bonus für die Vorzugsaktien von je einem weiteren Euro als Zusatzdividende.