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Geldanlage Lexikon
Vinkulierte Namensaktien
Neben den Inhaberaktien, die man praktisch formlos und anonym durch Kauf und Verkauf übertragen kann, gibt es im Aktienbereich auch noch die Namensaktien. Hier bleibt der Inhaber der Aktien nicht „unerkannt“, da seine Daten in das jeweilige Aktionärsregister eingetragen werden, welches bei der Aktiengesellschaft geführt wird. Ansonsten hat der Aktionär alle „normalen“ Rechte, die mit dem Aktienbesitz verbunden sind, er ist eben nur namentlich bekannt. Die vinkulierte Namensaktie geht noch einen Schritt weiter und bietet der AG einen bestimmten Schutz vor geplanten Übernahmen. Auch bei der vinkulierten Namensaktie wird der Inhaber namentlich genannt. Im Gegensatz zu den „normalen“ Namensaktien kann die AG allerdings hier der Eintragung des Aktionärs ins Aktienregister widersprechen. Die Folge für den Aktionär ist dann, dass er zwar der Eigentümer der Aktien ist, aber kein Stimmrecht besitzt und somit auch keinen Einfluss auf Entscheidungen nehmen kann, die eventuell auf der Hauptversammlung getroffen werden.