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Geldanlage Lexikon

Transaktionskosten

Immer dann, wenn man als Anleger über seine Bank oder über den Online Broker Wertpapiere kauft oder auch verkauft, fallen die so genannten Transaktionskosten an. Diese werden von den meisten Brokern und Banken auch als Ordergebühren bezeichnet, wobei die Transaktionskosten im Grunde nur einen Teil der gesamten Ordergebühren darstellen. Im Zusammenhang mit dem Kauf und der grundsätzlichen Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren auf dem Depot gibt es drei verschiedene Gebührenarten, die berechnet werden können. Das ist zum einen die Depotgebühr, die meistens unabhängig davon ist, ob Wertpapiere gehandelt werden oder nicht. Die Börsengebühren (Maklercourtage, Börsenplatzgebühr etc.) fallen hingegen nur bei einem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren über die Börse an. Die dritte Art von Gebühren, die Transaktionskosten bzw. Transaktionsgebühren, fallen ebenfalls nur dann an, wenn man als Anleger eine Order erteilt und diese ausgeführt wird, also wenn eine Transaktion stattfindet.

Etwas vereinfacht gesagt sind die Transaktionskosten also die Gebühren, welche die Bank oder der Broker für die Ausführung der Order verlangen.