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Geldanlage Lexikon

Namensaktien

Aktien lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden und in Gruppen einteilen. So gibt es zum Beispiel auf der einen Seite die Stammaktien und auf der anderen Seite die Vorzugsaktien, welche verschiedene Rechte verbriefen. Eine andere Einteilung kann auch nach der Art der Übertragung der Aktien vorgenommen werden. In diesem Bereich unterscheidet man die Inhaberaktien von den Namensaktien. Bei den Inhaberaktien ist es so, dass die Übertragung der Aktien durch Kauf und Verkauf sozusagen „anonym“ vollzogen wird. Die Aktiengesellschaft weiß also nie, wer ihre Aktien derzeit besitzt. Ganz anders stellt sich die Situation jedoch bei den so genannten Namensaktien dar. Die Besonderheit der Namensaktien besteht nämlich darin, dass die Übertragung der Aktien zwar auch durch den Kauf und Verkauf stattfindet, jedoch wird im Falle der Namensaktien der Käufer und neue Inhaber der Aktien namentlich an die Aktiengesellschaft gemeldet. Die AG trägt den Aktionär dann in das so genannte Aktionärsregister ein. Durch diese namentliche Erfassung wird gewährleistet, dass der jeweiligen AG stets bekannt ist, welcher Aktionär welche Anzahl von Aktien hält. Auf diese Art und Weise ist es der AG zum Beispiel möglich zu erkennen, falls eine Person oder ein Unternehmen „heimlich“ versucht, eine bestimmte Aktienmehrheit zu erwerben. Für den „normalen“ Kleinanleger gibt es in der Praxis allerdings keinen Unterschied zwischen der Inhaber- und der Namensaktie, da dieser von der Eintragung im Grunde nichts mitbekommt. Eine „strengere“ Version der Namensaktie ist die vinkulierte Namensaktie. Bei diesen Aktien kann der Emittent nämlich der Eintragung des Aktionärs ins Aktienregister widersprechen, sodass der Inhaber zum Beispiel auf der Hauptversammlung kein Stimmrecht hätte. „Feindliche“ Übernahmen könnten somit vermieden werden.