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Geldanlage Lexikon
Managementgebühr
Im Zusammengang mit dem Investment in Fonds gibt es verschiedene Gebühren, die auf den Anteilsinhaber zukommen können. Bei vielen Fonds wird ein so genannter Ausgabeaufschlag berechnet, der bis zu 5,50 Prozent betragen kann. Bei anderen Fonds ist es hingegen so, dass kein einmaliger Ausgabeaufschlag berechnet wird, sondern eine jährliche Vertriebsprovision. Eine weitere Gebühr im Fondsbereich, die inzwischen auch von sehr vielen Fondsgesellschaften veranschlagt wird, ist die so genannte Managementgebühr. Diese Gebühr wird in erster Linie bzw. ausschließlich deshalb berechnet, damit die Leistung des Fondsmanagers „entlohnt“ wird. Der Fondsmanager ist dafür verantwortlich, dass der Fonds qualifiziert verwaltet und betreut wird. Letztendlich hängt es unter anderem auch von der Qualität und vom Fachwissen des Fondsmanagers ab, ob der Fonds eine Rendite erzielen kann, was dann natürlich auch dem Anleger zu Gute kommen würde. Der Fondsmanager muss beispielsweise Research betreiben und oftmals alleine beurteilen, welche Aktien, Anleihen oder Immobilien aussichtsreiche Investitionen sein könnten. Die Höhe der Managementgebühr ist von Fonds zu Fonds unterschiedlich und richtet sich unter anderem auch danach, wie aufwendig die Betreuung des Fonds ist. Die Managementgebühr wird mit dem Anteilsvermögen des Anlegers „verrechnet“ und bewegt sich in einem Rahmen von jährlich zwischen 0,50 und 2,00 Prozent.