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Geldanlage Lexikon

Kfz Versicherung

Einen großen Teil des Versicherungsbereichs nimmt mittlerweile bei allen Versicherungsgesellschaften die Kfz Versicherung ein. Wenn man von der Kfz Versicherung oder auch von der Autoversicherung spricht muss man wissen, dass es verschiedene Arten in diesem Versicherungsbereich gibt. Es lassen sich in erster Linie drei verschiedene Kfz-Versicherungen unterscheiden, nämlich die Kfz-Haftpflichtversicherung auf der einen Seite und die Teilkasko- bzw. die Vollkaskoversicherung auf der anderen Seite. Es werden zwar im Rahmen aller drei Versicherung Risiken versichert, die durch die Nutzung eines Fahrzeuges auftreten können, aber dennoch ersetzt die jeweilige Versicherung unterschiedliche Schadensarten. Die Kfz Haftpflichtversicherung muss beispielsweise jeder Kfz-Halter besitzen, der in Deutschland ein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen möchte. Bei der Kfz Haftpflichtversicherung ist es so, dass diese Schäden ersetzt, welche vom Versicherten verursacht worden sind, und zwar an anderen Personen oder deren Fahrzeug, was meistens im Rahmen eines Verkehrsunfalls passiert. Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt die Kfz Haftpflichtversicherung allerdings nicht. Es gibt verschiedene Kriterien die einen Einfluss darauf ausüben, wie hoch der Beitrag zur Kfz Haftpflichtversicherung als Kfz Versicherung sein kann. In diesem Bereich gibt es enorme Preisunterschiede, die vor allen Dingen durch den Schadensfreiheitsrabatt begründet sind. So kann es durchaus der Fall sein, dass ein 18-jähriger Fahranfänger für die gleiche Art von Versicherung im Jahr einen Beitrag von 1.000 Euro zahlen muss, während ein Versicherter mit 15 Jahren unfallfreier Fahrpraxis nur 400 Euro zahlen muss. Wichtig ist es bei der Kfz Haftpflichtversicherung, dass man auf ausreichende Deckungssummen achtet, am besten in unbegrenzter Höhe. Während die Kfz Haftpflichtversicherung die Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen reguliert, ist die Teilkasko- und auch die Vollkaskoversicherung für die Schadensregulierung zuständig, wenn am Fahrzeug des Versicherten ein Schaden entstanden ist. Sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Hagel, Marderbiss, Kollision mit Haarwild, Diebstahl, Sturm, Blitzschlag oder Einbruch versichert. Bei der Vollkasko kommt noch ein weiterer Schutz hinzu. Dieser sieht so aus, dass auch Schäden versichert sind, die vom Versicherten fahrlässig am eigenen Fahrzeug verursacht worden sind, Schäden aufgrund von Vandalismus und Schäden durch Unbekannte.