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Geldanlage Lexikon

IPO

In den Medien wird hin und wieder davon berichtet, wenn eine neue Aktie an der Börse notiert wird. Das jeweilige Unternehmen, also die Aktiengesellschaft, verspricht sich in erster Linie den Erhalt von „frischem Kapital“ durch den Börsengang. Das Ausgeben von neuen Wertpapieren, seien es Aktien oder auch verzinsliche Wertpapiere, wird auch als Emission oder Neuemission bezeichnet. Der Fachbegriff aus dem Englischen heißt an dieser Stelle „IPO“. IPO ist die Abkürzung für den Begriff „Initial Public Offering“, was soviel wie erstes öffentliches Angebot lautet. Im Rahmen eines solchen IPO bietet die Aktiengesellschaft ihre Aktien dem Publikum zum Beispiel bereits vor dem Tag an, an welchem die Aktien das erste Mal offiziell an der Börse notiert werden. Für den interessierten Anleger bietet sich auf diese Weise die Möglichkeit, die Aktien im Rahmen der so genannten Zeichnung zu einem günstigeren Preis zu bekommen, als es später im Rahmen der Börsennotierung möglich ist. Die in Deutschland stattfindenden IPOs unterliegen relativ strengen Kontrollen der zuständigen Aufsichtsbehörden. Als Zeichnung wird in diesem Zusammenhang die Möglichkeit bezeichnet, dass der Anleger eine bestimmte Anzahl an Aktien vorab ordern kann. In nicht wenigen Fällen sind die Neuemissionen, besonders im Aktienbereich, auch überzeichnet. Das bedeutet, es wurden insgesamt von den Interessenten in der Summe mehr Aktien „bestellt“ als vorhanden sind. Besonders zwischen den Jahren 1998 und 2001 konnten auf diese Weise viele Anleger sehr hohe Gewinne erzielen, zumal zur dortigen Zeit auch fast wöchentlich eine IPO stattgefunden hat.