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Geldanlage Lexikon

Großaktionär

Jeder Besitzer einer Aktie hat unter anderem auch das Recht, sein Stimmrecht bei der jährlichen Hauptversammlung auszuüben. Die meisten Anleger machen jedoch von diesem Recht nur selten oder gar nicht Gebrauch, weil sie in erster Linie daran interessiert sind, mit dem Investment in Aktien eine gute Rendite zu erzielen und nicht die Mitbestimmung an Entscheidungen im Vordergrund steht. Anders sieht es hingegen beim so genannten Großaktionär aus. Ab wann von einem Großaktionär gesprochen wird ist nicht exakt festgelegt, in der Regel wird der Aktionär als solcher bezeichnet, wenn er mindestens zehn Prozent der Aktien hält. Es kommt dabei aber natürlich auch auf die Größe des Unternehmens an. So könnte ein Aktionär, der zum Beispiel fünf Prozent der Aktienanteile an der Deutschen Bank AG hält, sicherlich auch bereits als Großaktionär bezeichnet werden. Großaktionäre sind in den selteneren Fällen Privatanleger, sondern es handelt sich dabei in der Regel um Unternehmen oder um Fondsgesellschaften. Nicht selten ist natürlich auch das emittierende Unternehmen selber noch Großaktionär, um die Mehrheit bezüglich der Stimmrechte behalten zu können.