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Geldanlage Lexikon

Fondsgebundene Rentenversicherung

Im Bereich der privaten Rentenversicherung kann man heute zwischen zwei Typen unterscheiden. Zum einen wird von den Versicherungsunternehmen die klassische private Rentenversicherung angeboten. Diese zeichnet sich durch eine Kapitalgarantie und einen garantierten Mindestzinssatz aus, zudem erhält der Versicherte noch Überschussanteile. Da die Versicherung in diesem Fall vornehmlich das Geld der Anleger in Anleihen und Geldmarktpapiere, also in sehr sichere Werte, investiert, ist die Rendite eher durchschnittlich. Auf der anderen Seite stellt die so genannte Fondsgebundene Rentenversicherung für viele Anleger eine gute Alternative dar. Auch hier handelt es sich von der Grundstruktur her natürlich um eine private Rentenversicherung. Der Unterschied zur klassischen Rentenversicherung besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft die Beiträge des Anlegers nicht in Anleihen etc. investiert, sondern dafür Fondsanteile erwirbt. Die Auswahl der zu erwerbenden Fondsanteile kann je nach Versicherer entweder vom Anleger selber vorgenommen werden, oder aber die Versicherung entscheidet, in welche Fonds investiert wird. Einerseits hat der Anleger bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung zwar keine Kapitalgarantie, andererseits sind aber die Renditen im Durchschnitt höher, als bei der klassischen Rentenversicherung.