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Geldanlage Lexikon

Einlagensicherung

Spätestens seit der Finanzkrise 2008 / 2009 hat der Begriff der Einlagensicherung deutlich an Bedeutung bei nahezu allen Anlegern gewonnen. Mit Einlagensicherung ist gemeint, dass Kundeneinlagen auf bestimmten Konten durch verschiedene Systeme im Falle der Insolvenz des Emittenten bzw. der kontoführenden Bank bis zu einem gewissen Grad geschützt sind. Die Einlagensicherung gilt jedoch nicht für alle Arten von Geldanlagen, sondern derzeit (Stand Ende 2009) nur für Kundengelder, die sich auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Termingeldkonten oder auf Sparkonten befinden. Diese Gelder sind bis zu einem Betrag von 50.000 Euro je Kunde durch die in allen Euro-Ländern gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung geschützt. Ab dem 1.1.2011 soll dieser Betrag noch auf 100.000 Euro erweitert werden. Neben dieser gesetzlichen Einlagensicherung sind viele Banken zudem noch einem privaten Einlagensicherungsfonds angeschlossen, der Einlagen häufig sogar bis zu einigen Millionen Euro (je Kunde) absichert.